Der Femtosekundenlaser ist in den letzten Wochen durch die Verleihung des NobelpreisesfürPhysik in die Schlagzeilen gekommen. Zwei Entwickler dieses ultraschnellen Hochintensitätslasers, Gerard Mourou und Donna Strickland, erhielten 2018 die begehrte Auszeichnung. Auch wir gratulieren den Preisträgern.
Mit dem Femtosekundenlaser können am Auge präzise Schnitte in Hornhaut und Linse vorgenommen werden. Wir arbeiten in unserer Klinik bei der Lasik ( Brillenkorrektur per Laser in der Hornhaut) seit 2006 mit einem Femtosekundenlaser, bei der Katarakt-Operation („Grauer Star“) mit einem anderen sog. Femto-Laser seit 2014.
Dr. Rasch, Leiter der Potsdamer Augenklinik im Graefe-Haus: "LASICAT, unser Name seit 2004 für das Verfahren, erlaubt präzise Schnitte, wie es manuell für den Operateur nicht möglich ist. Die Zerkleinerung insbesondere sehr harter Augenlinsen ist deutlich schonender als mit den herkömmlichen Verfahren. Wir arbeiten aktiv an der Weiterentwicklung der Technik sowie der Anwendung des Femtolasers mit bzw. weisen in unseren Patentanmeldungen mögliche Wege für die Zukunft auf."
Übrigens hatte Dr. Rasch bereits 2002 die Idee und dann das Konzept, einen Femtosekundenlaser für die Kataraktchirurgie einzusetzen. Seine erste Patentanmeldung hierfür folgte 2003.
Erfolgreiches Wiederholungs-Audit nach ISO 9001:2015
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Im September 2018 hat unser Haus wiederholt erfolgreich am Zertifizierungsprozess des TÜV-Süd nach ISO 9001:2015 teilgenommen. Wie schon in den vergangenen Jahren konnten wir unsere qualitativ hochwertige Arbeit im Bereich Qualitätsmanagement bestätigen.
Wir bedanken uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre tatkräftige Unterstützung beim Wiederholungs-Audit und für ihre qualitativ hochwertige tägliche Arbeit.
Offizielle Lehrpraxis
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Unsere Augenarztpraxis "Dr. Rasch und Kollegen" ist seit 2017 offizielle Lehrpraxis der Medizinischen Hochschule Brandenburg.
LASIK - Kostenerstattung durch Krankenkassen?
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Eine operative Korrektur der Brillenwerte ist für viele Menschen ein sehnlichster Wunsch. Medizinisch möglich ist dies bei fast allen Fehlsichtigkeiten durch eine Laserbehandlung der Hornhaut oder die Implantation spezieller Linsen ins Auge. Welches Verfahren überhaupt in Frage kommt, kann erst nach umfangreichen Voruntersuchungen des Auges entschieden werden. Voraussetzung ist neben der Eignung des Auges auch die Klärung der Kostenübernahme. Galt bisher, dass diese "Wunschmedizin" vom Patienten in der Regel allein zu tragen ist, hat nun im März der BGH entschieden, dass im vorliegenden Fall die private Krankenversicherung die Kosten einer Laserkorrektur zu übernehmen habe. Damit steigt für viele die Hoffnung, dass der Traum auch für sie Wirklichkeit werden könnte. Über die Korrekturmöglichkeiten informiert die Potsdamer Augenklinik im Graefe-Haus im monatlichen Info-Abend. Details zur Behandlungsmöglichkeit finden Sie hier.
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